Wenn Ihr Kind erkrankt ist, melden Sie es bitte telefonisch im Sekretariat bis spätestens 7:50 Uhr krank.
Falls das Büro nicht besetzt ist, sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter.
Bei Rückkehr in die Schule muss eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt werden. Bei Erkrankungen direkt vor oder nach den Ferien erbitten wir eine ärztliche Bescheinigung.
Sollte Ihr Kind länger oder häufiger fehlen, dann können wir, nach Absprache mit Ihnen, ebenfalls eine ärztliche Bescheinigung einfordern.
Ob eine Beurlaubung von Schülern genehmigt werden kann, hängt vom Grund der beantragten Beurlaubung ab. Auf jeden Fall muss nachgewiesen werden, dass die Beurlaubung nicht den Zweck hat, die Schulferien zu verlängern. Damit scheiden Beurlaubungen aus, die z.B. den Zweck haben, günstigere Reisetermine wahrnehmen zu können.
Es werden keine Urlaubstage vor oder im Anschluss an die Ferien genehmigt!
Beurlaubungsanträge sind schriftlich und rechtzeitig (mindestens eine Woche vorher) an die Schule zu richten.
Anträge für Beurlaubungen für 1 Tag stellen Sie bitte schriftlich an die Klassenleitung.
Anträge für Beurlaubungen ab 2 Tagen stellen Sie bitte schriftlich an die Schulleitung.