Vertretungskonzept der Marienschule Marienfeld

Vertretungsfälle können bei kurz- oder längerfristigen Erkrankungen, bei Abwesenheit durch Fortbildungsmaßnahmen oder in Fällen des Mutterschutzes und Erziehungsurlaubs sowie aufgrund sonstiger Formen dienstlicher Regelungen entstehen. Das Ziel ist, Unterrichtsausfall soweit wie möglich zu vermeiden und die Fortsetzung der Unterrichtsinhalte weitestgehend zu gewährleisten.

Um im Vertretungsfall einen möglichst reibungslosen Ablauf gewährleisten sowie den Unterrichtsausfall begrenzen zu können, ist neben der verlässlichen Information der Klassenpflegschaftsvertretung bzw. der betroffenen Eltern und der Koordinierung durch die Schulleitung die verantwortungsvolle Kooperation aller Lehrkräfte erforderlich.

Rechtliche Grundlagen

Vertretung und Mehrarbeit sind rechtlich geregelt in den nachfolgend aufgeführten Gesetzen und Verordnungen:

  • Allgemeine Dienstordnung (ADO) (BASS 21 – 02, § 12, Nr. 4; § 13)
  • Schulgesetz § 69: Beteiligung des Lehrerrates bei Ersatzeinstellungen
  • Landesbeamtengesetz (LBG) § 61
  • Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) § 48 Abs.1
  • Verordn. über die Gewährung v. Mehrarbeitsvergütung für Beamte (MvergVVwV)

Die Lehrerkonferenz entscheidet über die Grundsätze für die Unterrichtsverteilung und die Aufstellung von Stunden-, Aufsichts- und Vertretungsplänen (SchulG NRW § 68 Abs. 1). Die grundsätzliche Verpflichtung zur Erteilung von Vertretungsunterricht ist in der Allgemeinen Dienstordnung (ADO) geregelt:

„Lehrer und Lehrerinnen sind verpflichtet, auf Anordnung der Schulleiterin oder des Schulleiters auch Vertretungsunterricht zu erteilen. Sie sind zu einer angemessenen fachlichen Vorbereitung und Durchführung dieses Unterrichts verpflichtet (§ 6). Die zu Vertretenden haben – soweit dies zumutbar ist – sicherzustellen, dass die für den ordnungsgemäßen Vertretungsunterricht erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung stehen (z. B. bereits behandelte Unterrichtsgegenstände, geplanter weiterer Verlauf des Unterrichts, geplante Klassenarbeiten (…)). Lehramtsanwärterinnen und -anwärter können im Rahmen des § 11 OVP (BASS 20 – 03 Nr. 11) und unter Beachtung der Erfordernisse der Ausbildung zu Vertretungsunterricht herangezogen werden.“ (BASS 21 – 02, Nr. 4, § 12, Abs. 4)

„Die Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden einer Lehrerin oder eines Lehrers kann vorübergehend aus schulorganisatorischen Gründen um bis zu sechs Stunden über- oder unterschritten werden. Eine Überschreitung um mehr als zwei Stunden soll in der Regel nicht ohne Zustimmung der betroffenen Person erfolgen, wenn sie über zwei Wochen hinaus andauert. (…)“ (BASS 21 – 02, Nr. 4, § 13, Abs. 2)

Angeordnete Mehrarbeitsstunden (nur Unterrichtstätigkeit) werden vergütet, wenn ein Freizeitausgleich nicht möglich ist. Bei vollzeitbeschäftigten Lehrkräften erfolgt eine Vergütung erst ab der 4. Mehrarbeitsstunden im Monat. Wenn gleichzeitig einzelne Stunden im gleichen Monat ausgefallen sind, können entsprechend weniger Stunden vergütet werden. (vgl. BASS 21 – 22, Nr. 21)

Grundsätze zur Organisation

  1. Jede Klassenlehrerin stellt zu Beginn des Schuljahres eine Mappe mit wichtigen Informationen zur Klasse (Anlagen 1a-1d) für den Vertretungsfall zusammen und aktualisiert diese bei Bedarf (Klassenliste, Aufteilplan, Buskinder, Liste mit OGGS- und Randstundenkindern, besondere Informationen über einzelne Kinder, wie z. B. chronische Krankheiten, Auffälligkeiten, Vereinbarungen, Rituale etc.).
  2. Rangfolge:
    1. Vertretung wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Stunden durch den Einsatz von Lehrkräften oder LAA aus Doppelbesetzungen abgedeckt.
    2. Kinder einer Klasse (nicht Klasse 1) werden nach einem festen Aufteilplan (Anlage 1c), der in der Klasse aushängt, auf die anderen Klassen aufgeteilt. In Förderbandstunden[1] können die Kinder einer Fördergruppe auf die anderen Gruppen aufgeteilt werden. Auch hier liegt ein entsprechender Aufteilplan vor. In beiden Fällen können die Kinder mit dem in der Fördermappe enthaltenen Übungsmaterial selbstständig weiterarbeiten.
    3. Der Sportunterricht kann mit zwei kleinen Klassen durchgeführt werden.
    4. Vertretungsunterricht wird durch angeordnete Mehrarbeit abgedeckt. Zusätzliche Belastungen durch Vertretungsfälle werden gleichmäßig auf das Kollegium verteilt.
  3. Unterrichtsausfall wird soweit möglich vermieden. Bei unumgänglichen Unterrichtskürzungen erhält der Unterricht in den Kernfächern (Deutsch, Englisch, Mathematik, Sachunterricht) erste Priorität. In der Kernzeit (1.-4. Stunde) erfolgen keine Unterrichtskürzungen, um eine verlässliche Betreuung der Kinder zu sichern. Die Eltern werden im Vorfeld über einen Eintrag im Logbuch oder über einen Elternbrief über möglichen Unterrichtsausfall informiert. Bei unvorhersehbarem Unterrichtsausfall enthält die Infomappe der Klasse eine Liste, die Auskunft darüber gibt, welche Kinder in Betreuungsmaßnahmen gehen, welche Kinder nach Hause gehen dürfen (ohne bzw. nach Anruf) und welche Kinder mit dem Bus fahren. Die Erklärungen der Eltern im Falle von unvorhersehbaren Unterrichtskürzungen werden jährlich aktualisiert.
  4. Die Mitarbeiterinnen der OGGS und der Randstundenbetreuung informieren sich über mögliche Veränderungen am Vertretungsplan.
  5. Bei längerfristigen Vertretungsfällen werden die Maßnahmen gleichmäßig auf mehrere Klassen verteilt. Beim Schulamt wird eine Lehrkraft aus der Vertretungsreserve beantragt.
  6. Jede Lehrkraft informiert sich vor Dienstbeginn am Vertretungsplan über mögliche Veränderungen im Stundenplan und die fortzusetzenden Unterrichtsinhalte in Vertretungsstunden.
  7. Die Konrektorin führt das Stundenkonto (Verwaltungslaufwerk) und bearbeitet Anträge zur Vergütung von Mehrarbeit.

Grundsätze zu den Unterrichtsinhalten

  1. Jede Klasse hat eine(n) stellvertretende/n Klassenlehrer(in) (i.d.R. Lehrer/in der Parallelklasse). Diese Lehrkraft übernimmt die Aufgaben der Klassenleitung, steht als Ansprechpartnerin für Eltern und Kolleginnen zur Verfügung und koordiniert die Fortsetzung der Unterrichtsinhalte. Da an der Marienschule der Unterricht in Jahrgangsteams vorbereitet wird, kann auf diese Weise die inhaltliche Kontinuität des Unterrichts im Falle der Vertretung weitestgehend gewährleistet werden.
  2. Die im Förderband eingesetzten Fördermappen mit Übungsmaterial zur selbstständigen Arbeit können insbesondere bei unvorhersehbaren Vertretungsfällen eingesetzt werden[2]. Auch die Arbeit mit den Materialien der Rechtschreibwerkstatt[3] kann selbstständig von den Kindern durchgeführt werden.
  3. In Deutsch und Mathematik sollte jeden Tag eine Hausaufgabe aufgegeben werden.
  4. Bei Abwesenheit einer Klassenlehrerin werden die Vertretungsstunden in einem Dokumentationsbogen für die Klasse eingetragen und ab mehreren Tagen in einem Vertretungsordner abgeheftet, sodass sich nachfolgend eingesetzte Lehrkräfte über den aktuellen Stand informieren und daran anknüpfen können.

Vorhersehbare Vertretungsfälle

A       Vertretung von einzelnen Stunden bzw. von Fachlehrer/innen:

  1. Die betreffende Lehrkraft informiert die Schulleiterin nach Bekanntwerden über eine zukünftige Abwesenheit (z.B. dienstliche Veranstaltung, notwendige ärztliche Behandlung / Untersuchung) bzw. beantragt eine Fortbildung, Sonderurlaub oder auch Dienstzeitverschiebung aus privaten Gründen. Die Schulleiterin informiert die Konrektorin über die Abwesenheit der Lehrkraft.
  2. Die zu vertretende Lehrkraft bereitet das Unterrichtsmaterial für die Vertretungsstunden vor und gibt die notwendigen Informationen zu den Unterrichtsinhalten an die Vertretungskräfte weiter.
  3. Die Konrektorin erstellt einen Vertretungsplan nach den festgelegten Grundsätzen.

B       Abwesenheit einer Klassenlehrerin für mehrere Tage:

  1. Die betreffende Lehrkraft informiert die Schulleiterin nach Bekanntwerden über eine zukünftige Abwesenheit (z.B. notwendige ärztliche Behandlung, falls nicht in den Ferien möglich). Die Schulleiterin informiert die Konrektorin über die Abwesenheit der Lehrkraft.
  2. Die zu vertretende Lehrkraft bereitet den Unterricht für die Zeit der Abwesenheit weitestgehend sowie in Abstimmung mit der stellvertretenden Klassenlehrerin vor und füllt das Formular „Vertretung in der Klasse ___“ (Anlage 1) aus.
  3. Die Lehrkraft legt einen Vertretungsordner für die eigene Klasse an (Ein entsprechend angelegter Ordner befindet sich im Büro). Der Ordner enthält die erstellte Übersicht zur Vertretung (Anlage 3) sowie leere Dokumentationsbögen (Anlage 4) für den Unterricht.
  4. Die zu vertretende Lehrkraft informiert die Eltern über die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit, über die Fortsetzung der Unterrichtsinhalte sowie ggf. über mögliche Stundenplanänderungen und weist auf die stellvertretende Klassenlehrerin als Ansprechpartnerin während der Abwesenheit hin.
  5. Die Konrektorin erstellt einen Vertretungsplan nach den festgelegten Grundsätzen.
  6. Die Vertretungskräfte dokumentieren die unterrichteten Stunden in Dokumentationsbögen und heften diese zusammen mit Kopien der bearbeiteten Arbeitsblätter (mit Datum) ab. Krankmeldungen der Kinder und weitere Dokumente werden ebenfalls im Vertretungsordner einsortiert. Der Ordner liegt vor der ersten Stunde am Vertretungsplan aus und wird jeweils an die nächste Lehrkraft weitergegeben. Die zuletzt eingesetzte Lehrkraft legt die Mappe wieder zurück an den Vertretungsplan.
  7. Die stellvertretende Klassenlehrerin bereitet jeweils den Dokumentationsbogen für den folgenden Tag vor und trägt gemäß dem Vertretungsplan eingesetzte Lehrkräfte, Stunden und zu bearbeitende Inhalte ein. Die Vorbereitung der entsprechenden Unterrichtsmaterialien erfolgt in Absprache mit den eingesetzten Vertretungskräften.
  8. Nach Rückkehr sichtet die Klassenlehrerin die Dokumente im Vertretungsordner und überträgt die Unterrichtsinhalte gemäß der Dokumentationsbögen in das Klassenbuch.

Unvorhersehbare Vertretungsfälle

  1. Die verhinderte Lehrkraft informiert die Konrektorin frühestmöglich über die Abwesenheit, gibt soweit möglich Hinweise zur Fortsetzung der Unterrichtsinhalte und zu beachtenden Besonderheiten (z.B. geplante Aktivitäten, angesetzte Erziehungsmaßnahmen, Kakaogeld, Elterninfos etc.). Die Konrektorin trägt die Informationen in das Formblatt „Krankmeldung einer Lehrkraft“ ein (Anlage 5).
  2. Die Konrektorin erstellt einen Vertretungsplan nach den festgelegten Grundsätzen.
  3. Bei unvorhersehbarer Abwesenheit einer Klassenlehrerin für mehrere Tage legt die stellvertretende Klassenlehrerin den Vertretungsordner für die Klasse an (s.o.). Der Ordner enthält die telefonisch weitergegebenen Informationen sowie die Dokumentationsbögen (Anlage 4) für den Unterricht.
  4. Die Schulleitung informiert die Eltern über die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit, über die Fortsetzung der Unterrichtsinhalte sowie ggf. über mögliche Stundenplanänderungen und weist auf die stellvertretende Klassenlehrerin als Ansprechpartnerin während der Abwesenheit hin.
  5. Die stellvertretende Klassenlehrerin bereitet jeweils den Dokumentationsbogen für den folgenden Tag vor und trägt gemäß dem Vertretungsplan eingesetzte Lehrkräfte und Stunden ein. Die Vorbereitung der entsprechenden Unterrichtsmaterialien erfolgt in Absprache mit den eingesetzten Vertretungskräften.
  6. Die Vertretungskräfte dokumentieren die Vertretungsstunden im Dokumentationsbogen und heften diesen zusammen mit Kopien der bearbeiteten Arbeitsblätter (mit Datum) ab. Krankmeldungen der Kinder und weitere Dokumente werden ebenfalls im Vertretungsordner einsortiert. Der Ordner liegt vor der ersten Stunde am Vertretungsplan aus und wird jeweils an die nächste Lehrkraft weitergegeben. Die zuletzt eingesetzte Lehrkraft legt den Ordner wieder zurück an den Vertretungsplan.